Landesjagdbericht 2019/2020 veröffentlicht

In der vergangenen Woche wurde der Landesjagdbericht 2019/2020 veröffentlicht. Diesen können Sie hier runterladen:

https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/21_02_LJB_2019_2020_Web.pdf

Eine Druckversion kann von den Hegeringleitern bezogen werden.

Hier eine Kurzzusammenfassung zum Landesjagdbericht mit Fokus auf den Kreis Gifhorn:

Rotwild: Die Anzahl erlegter Stücke sinkt in Niedersachsen das 5. Jahr in Folge. GF hat einen Anteil mit über 400 Stück beigetragen und hat damit einen stabilen Rotwildbestand.

Damwild: Die Anzahl erlegter Stücke Damwild steigt nach mehreren Jahren Rückgang erstmals wieder. Gifhorn ist mit 275 Stücken beteiligt.

Muffelwild: Der Bestand an Muffelwild nimmt seit den 1990er Jahren in Niedersachsen ab, in den letzten 3 Jahren rapide. Im Kreis GF spielt Muffelwild keine wesentliche Rolle.

Rehwild ist in allen Revieren in Niedersachsen vertreten. Die Anzahl erlegter Stücke ist in den letzten Jahren im Mittel eher konstant. GF ist mit über 6000 Stück vertreten.

Schwarzwild: Nach einem Einbruch der Anzahl erlegter Stücke im Jahr 2018 setzt sich der Trend steigender Schwarzwildstrecken im Jahr 2019 fort. GF ist mit über 4000 Stück vertreten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg niedersachsenweit von über 25%.

Feldhase: Der Bestand erholt sich etwas, nach einem mehrjährigen Abwärtstrend steigen die Anzahl erlegter Feldhasen in Niedersachsen erstmalig wieder. In GF wurden über 650 Stück erlegt.

Wildkaninchen: Der Bestand in Niedersachsen hat sich auf einem sehr niedrigen Niveau stabilisiert. In GF wurden 85 Stück erlegt.

Rebhuhn: Auf die Bejagung des Rebhuhns wird auf freiwilliger Basis in Niedersachsen verzichtet. In GF wurden weniger als 20 Stück erlegt, inkl. Fallwild/Unfallwild.

Fasan: Der Bestand in Niedersachsen ist stabil. GF hat ca. 100 erlegte Stücke beigetragen.

Fuchs: Mit 1900 erlegten Stücken hat GF einen guten Anteil der insgesamt 65t erlegten Füchse in Niedersachsen. Der Bestand ist auf einem hohen Niveau seit Jahren im Mittel konstant stabil.

Dachs: Die Anzahl erlegter Dachse wurde in den letzten 10 Jahren verdoppelt. GF kann im Vergleich zu den anderen Landkreisen mit über 570 Stück die höchste Dachsstrecke aufweisen und trägt damit über 5% zu den insgesamt knapp 10t erlegten Dachsen bei. Dies ist ein Anstieg von über 15% gegenüber dem Vorjahr.

Höckerschwan: Der Bestand ist seit Jahren unverändert stabil, GF trägt 25 Stück zu den insgesamt 285 erlegten Stücken in Niedersachsen bei.

Bläshuhn: 1 in GF, 94 in Niedersachsen

Gänse: Der Bestand sämtlicher Gänsearten ist stark steigend. Graugans, Kanadagans, Nilgans, Nonnengans, Bläsgans und Saatgans kommen im ganzen Gebiet Niedersachsens vor und verursachen teilweise zunehmend Fraß- und Kotschäden in der Landwirtschaft.

Marderhund: Die Neozoen-Art ist im Kreis GF stark vertreten. Mit über 400 Stück wurden im Kreisgebiet 10% der niedersächsischen Strecke erlegt. Der Bestand ist überproportional steigend.

Waschbär: Mit 700 erlegten Stück ist der Waschbär etabliert. Insgesamt 20t Stück in Niedersachsen bedeuten einen extremen Anstieg des Bestandes.

Nutria: Im Kreis GF wurden mit über 3600 Stück die meisten Nutria landesweit erlegt. Die Unterstützung der Bejagung durch den Landkreis Gifhorn zeigt hier seine Wirkung. So wurden kreisweit Fallen angeschafft und die Beschaffung anteilig gefördert. Auch die Teilnahme am Sachkundelehrgang Fangjagd wurde durch den Kreis bezuschusst und zusätzlich eine „Schwanzprämie“ für jedes erlegte Stück ausgezahlt. Insgesamt ist der Bestand in Niedersachsen steigend mit 40t erlegten Stück.

Zusammenfassung: Unserer Reviere und das urbane Umfeld bieten dem Raubwild und den invasiven Arten einen guten Lebensraum, während die heimischen Niederwild-Arten unsere besondere Aufmerksamkeit und Hege benötigen. Der Bestand der Schalenwildarten ist stabil, mit Ausnahme des Muffelwildes.

Die Wildtiererfassung wird bereits seit 30 Jahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind europaweit als valide anerkannt und eine Unterstützung für die Argumente der Jäger. Die Datenerhebung durch die Jäger ist sehr wichtig – vielen Dank auch für Ihren individuellen Beitrag!

28.02.2021, mr

Jagd auf Schalenwild trotz nächtlicher Ausgangssperre möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aussage des Landkreises Gifhorn, ist trotz der nächtlichen Ausgangssperre von 20:00 – 05:00 Uhr die nächtliche Jagd auf sauen möglich.

Bitte beachten Sie untenstehende Antwort des Landkreises Gifhorn.

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Drückjagden auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:

Voraussetzungen für die Durchführung sind •die Beachtung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 3 Abs. 2, 3, 5-7 Nds. Corona-VO), •das Erstellen eines Hygienekonzeptes (vgl. § 4 Nds. Corona-VO), •die Datenerhebung und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO) sowie •die Beachtung der organisatorischen Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild vom 21.12.2020 Az.: 406-65001-323 (H) Link:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

Alle übrigen Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.

Die Anreise zu Einzel- und Drückjagden zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gelten als berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO und stellen nach Maßgabe des diese Norm konkretisierenden Erlasses des ML (s.o.) einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der dort geregelten Einschränkung des Bewegungsradius dar (vgl. § 18 Nds. Corona-VO).“

Gleiches gilt für die Regelung der Ausgangssperre im Landkreis Gifhorn.

Unter Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn vom 11.01.2021 wird die Ausübung beruflicher Tätigkeit und die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr als wichtige Gründe zur Ausnahme aufgezählt, sodass die Jagdausübung weiterhin möglich bleibt.

Ich bitte Sie Weitergabe der Informationen an Ihnen bekannte Jägerinnen und Jäger im Landkreis Gifhorn.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Hüller
Abteilungsleitung


Landkreis Gifhorn
Fachbereich 3 – Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Abteilung 3.3 – Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Veranstaltungsprogramm 2021/2022 online

Das neue Veranstaltungsprogramm für das Jagdjahr 2021/2022 ist online.

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr keine gedruckte Ausgabe des Flyers gibt. Alle Informationen erhalten Sie auf der Seite des Veranstaltungskalenders. Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation stehen noch nicht alle Termine fest. Des Weiteren können Termine abgesagt oder verschoben werden. Bitte beachten Sie den aktuellen Stand der letzten Bearbeitung. Regelmäßige Informationen bekommen Sie auf dieser Seite und per E-Mail Newsletter der Jägerschaft Gifhorn e.V.

>> Veranstaltungskalender <<

Fellwechsel – Truhenbetrieb in der Jägerschaft Gifhorn

Liebe Waidgenossinnen, liebe Waidgenossen,

Fellwechsel geht weiter, soviel war klar!

Wir betreiben nach wie vor in der Jägerschaft unsere Truhen unter der Sammelstellennummer 185. Die Standorte sind Westerbeck, Tülau, Wentorf, Hagen-Sprakensehl, Rothemühle und Ribbesbüttel. Das Annahmeprocedere ist etwas modifiziert worden.

Ich versuche es hier kurz in kurzen Worten zu beschreiben: Das erlegt Stück Raubwild (Fuchs, Marder, Marderhund, Waschbär, Dachs) wird direkt zur Truhe gefahren. Dort befindet sich Verpackungsmaterial (Beutel und Kabelbinder) und Herkunftsnachweise. An dem einzelnen Stück Raubwild wird ein gelber Kabelbinder mit Etikett durch den Nasenschwamm gezogen und die auf dem entsprechenden Etikett befindliche Codenummer auf dem Herkunftsnachweis notiert. Weiterhin sind alle erforderlichen Daten auf dem Herkunftsnachweis auszufüllen. Dann wird der Beutel verschlossen und der Herkunftsnachweis kommt vor Ort in einen Ordner.

Weiterhin ist es auch möglich sein erbeutetes Stück als Auftragsarbeit wieder zu bekommen. Das funktioniert genauso, jedoch mit grünem Etikett und grünem Auftragsarbeiten-Zettel. Auch dieser kommt vor Ort in den Ordner.

Bei kleinerem Raubwild, zum Beispiel Mardern, ist es möglich auch bis zu vier Tiere in einen Beutel zu packen.

Wichtig ist, alle Tiere immer möglichst frisch einzufrieren, damit nicht der Verwesungsprozess einsetzt. Das erste, was dann unbrauchbar wird, ist der Balg.

Noch wichtig zu erwähnen ist, dass keine Vergütung für unsere erbeuteten Stücke erfolgen wird. Es war von Beginn an von Fellwechsel die Idee, Raubwild, welches wir erlegen, nicht wegzuschmeißen, sondern einer Verwertung zuzuführen. Mit einem Herkunftsnachweis versehen, eine zertifizierte nachhaltige Ware zu erreichen und fundierte Datensammlungen als gute Argumentationsgrundlage für den Artenschutz zu erhalten.

Ein solches Projekt muss Zukunft haben.

Nutzt die Möglichkeit und bestückt die Truhen.

Bei Fragen könnt ihr mich gerne anrufen und ich werde weiterhelfen.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Marion Klopp

Lang- und Kurzwaffen Ein- und Kontrollschießen möglich

Liebe Jägerinnen und Jäger,

obwohl unser Stand ab 2.11.20 gesperrt ist, haben wir eine Ausnahmegenehmigung vom Landkreis erhalten.

Alle Jäger mit gültigem Jagdschein dürfen ihre Lang- und Kurzwaffen Ein- und Kontrollschießen.

Wir bieten hierfür folgende Termine an: Jeweils Mittwoch 11.11., 25.11., 2.12., 9.12., 16.12. und 23.12.20 von 14.00 bis 16.30

Es muss sich jedoch pro Stand ein Schütze bereit erklären, Aufsicht zu machen, da wir keine Aufsichten stellen können.

Ansprechpartner für die Termine ist Mike Scholz.

Waidmannsheil

Thomas Belte

ABGESAGT – Hubertusmesse in Groß Oesingen

STAND29.10.2020

Die Hubertusmesse am 01.11.2020 wird aufgrund der aktuellen Coronasituation abgesagt.

 

Die Hubertusmesse in Groß Oesingen findet am 01. November 2020 statt!

Die ev.-luth. Kirchengemeinde „Friedenskirche Groß Oesingen“ veranstaltet und organisiert mit Unterstützung des Hegeringes Groß Oesingen die diesjährige Hubertusmesse auf dem Kirchenaußengelände im Kirchweg.

Die Messe, durch die Herr Pastor i.R. Andreas  Salewsky aus Zasenbeck führt,  beginnt um 17:00 Uhr.

Neben Ernst-Dieter Meinecke und Dr. Henrik Müller-von der Ohe mit Wortbeiträgen werden

das Parforcehorn-Bläsercorps Gifhorn unter Leitung von Günther Kaufmann und die Jagd- hornbläsergruppe Wahrenholz unter Leitung von Ralf Bödeker die Messe musikalisch begleiten.

Die Bestuhlung ist auf 100 Teilnehmende (zzgl. Stehplätze auf max. 140 Personen) unter den derzeitigen Corona bedingten Abstandsregeln von 1,50 m ausgelegt und ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Gelände bis zur Einnahme des Platzes ist vorgeschrieben. Auf Ausgabe von Imbiss und Getränken muss  verzichtet werden.

25.10.2020

Fangjagd in der Praxis

Die Ausbreitung der Neozonen ist auch im Landkreis Gifhorn ein aktuelles Thema. Waschbär, Marderhund und Nutria finden in unserer intensiv bewirtschafteten Landschaft ideale Bedingungen zum Überleben – neben den zahlreichen heimischen Raubwild-Arten Fuchs, Stein- und Baummarder sowie Dachs und Iltis. Damit üben sie aber auch einen verstärkten Druck auf den Niederwild-Bestand aus. Hasen, Kaninchen, Feldhühner sowie heimische Singvögel stehen auf der Speisekarte des Raubwildes und leiden unter den Beutemachern.

Zu einer nachhaltigen und angepassten Bejagung gehört daher auch die Fangjagd. Tierschutzgerecht ausgeübt ist sie ein wesentlicher Baustein bei der Bewirtschaftung jeden Reviers. Gerade in Hochwild-Revieren bietet die Fangjagd die Möglichkeit, Raubwild trotz sensiblen Hochwilds zu bejagen. Elektronische Fallenmelder sind dabei eine Hilfe und reduzieren die störenden Aktivitäten und Anwesenheitszeiten im Revier.

Die Statistik des ML Niedersachsen zeigt für das vergangene Jagdjahr, dass die Bejagung im Landkreis Gifhorn sehr erfolgreich durchgeführt wird. So konnte neben einem Anstieg der erlegten heimischen Raubwildarten auch ein Rekord bei der Erlegung von Nutria und der anderen Neozonen verzeichnet werden. Die Verantwortlichen der Jägerschaft sowie des Landkreises haben dazu einen wesentlichen Teil beigetragen:

Durch die Landkreis-Förderung der Beschaffung tierschutzkonformer Lebendfallen bei den Hegeringen sowie die Bereitstellung von Fallen direkt durch den Landkreis konnten zahlreiche Reviere die Fangjagd intensivieren. Die notwendigen Kenntnisse zur Ausübung der Fangjagd wurden in bis zu 5 Fallenlehrgängen jährlich an zahlreiche Jäger vermittelt. Die Teilnahme an den Fallenlehrgängen wurde ebenfalls durch den Landkreis anteilige gefördert. Auch die Prämie, welche pro erlegtem Stück Wild an die Jäger ausbezahlt wird, ist eine Komponente in diesem Erfolgskonzept.

Um die Erfahrungen aus der Fangjagd auch an junge Fallenjäger weiterzugeben hat ein Revierrundgang in Sprakensehl stattgefunden. „Den Einsatz der unterschiedlichen Fallen im Revier zu sehen und die Tipps erfahrener Jäger zu erhalten ist für viele Kursteilnehmer sehr wertvoll“, so Marion Klopp, Obfrau für Prädatorenmanagement der Jägerschaft Gifhorn. „Bei der Bewirtschaftung eines Reviers mit der Falle sind zahlreiche Aspekte zu beachten: Lebensraum und Verhalten des Raubwilds, geeignete Standorte für eine Falle, landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Jahresverlauf, Nutzung unserer Landschaft als Erholungs- und Freizeitraum sowie sämtlicher Gesetze und Verordnungen.“

„Wir freuen uns, dass die Kooperation mit dem Landkreis und die Kombination einer Vielzahl von Maßnahmen der aktuellen Herausforderung gerecht wird. Es ist unser Wunsch, dass der Niederwild-Bestand im Kreis Gifhorn gesichert ist und wieder ansteigt.“, so der Vorsitzende der Jägerschaft, Ernst-Dieter Meinecke.

Auch im nächsten Jahr werden wieder Fallenlehrgänge und der Reviergang angeboten. Eine Anmeldung ist über die Website der Jägerschaft möglich.

11.10.2020, mr

Betonrohrfalle „Krefelder Fuchsfalle“ beim Einbau.

Erste-Hilfe am Hund begeistert Hundeführer

Unsere Hunde sind unsere besten Freunde und oft Teil der Familie. Gleichzeitig liefern sie einen wichtigen Beitrag zur tierschutzgerechten und nachhaltigen Jagd.

Umso wichtiger ist es, auch im Notfall zu wissen, wie wir unseren treuen Jagdbegleiter retten können. „Die Rettungskette für uns Menschen steht. Im Gegensatz dazu sind unserer Hunde auf die Erste-Hilfe der Hundeführer angewiesen. Damit überbrücken wir die Zeit, bis wir beim Tierarzt angekommen sind“ sagt Tierärztin Julia Krenz.

Unter Corona-Bedingungen konnten Jäger und Nicht-Jäger die Grundlagen und erweiterten Kenntnisse zur Ersten-Hilfe am Hund erlernen: Wundversorgung, Schienen von Knochenbrüchen, Maßnahme bei verschluckten Fremdgegenständen, Vergiftung, Hitzschlag, Schock und Reanimation im Fall von Herz-Kreislauf-Versagen.

In drei Übungseinheiten wurde das gelernte am eigenen Hund praktisch angewendet. Die einzelnen Hunde hatten an der Unfalldarstellung mehr oder weniger Spaß. „Gelegentlich mit dem Hund zu üben, die Ermittlung der Vital-Funktionen auszuhalten und in der Seitenlage liegen zu bleiben kann im Notfall der Schlüssel sein“, sagt Marion Klopp, Organisatorin der Veranstaltung.

Die Hundeführer fühlen sich nun bestens auf die kommende Drückjagd-Saison vorbereitet. Wir wünschen allen viel Waidmannsheil und dass die Hunde gesund zurückkommen!

Das nächste Erste-Hilfe Seminar für Hundeführer findet am 11.04.2021 statt. Eine Anmeldung ist über die Website möglich. Das Seminar richtet sich auch an Nicht-Jäger.

04.10.2020, mr

 

Landwirtschaftsministerium und Landesjägerschaft werben für Wildbret aus Niedersachsen

Otte-Kinast: „Wildfleisch von Schwarzwild ist ein hervorragendes Lebensmittel“
Landwirtschaftsministerium und Landesjägerschaft werben für Wildbret aus Niedersachsen
Hannover. Vor dem Hintergrund des ersten nachgewiesenen Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland hat Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast auf die Unbedenklichkeit des Verzehrs von Wildschweinfleisch hingewiesen: „Heimisches Wildbret aus Niedersachsen ist ein hervorragendes und sehr leckeres Lebensmittel. Der Verzehr – auch von Wildschweinfleisch hier aus der Region – ist nach wie vor vollkommen unbedenklich“, so die Ministerin. Verbraucherinnen und Verbraucher seien gerade jetzt, wo die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen den Auftrag hätten, das Schwarzwild intensiv zu bejagen, noch mehr gefragt: „Es wäre ein positives Signal, wenn noch mehr Verbraucher Wildbret als hochwertiges Lebensmittel entdecken.“……

Der Komplette Artikel ist in beiliegendem PDF enthalten

Wildbret aus Niedersachsen

Mitmach-Aktion zur Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie zu unserer Mitmach-Aktion aufrufen:

Im Rahmen der Woche des bürgerschaftlichen Engagements (11.09-20.09) möchten wir verschiedene Bereiche des Ehrenamtes vorstellen. Dazu soll auch eine Fotoaktion beitragen (natürlich neben weiteren spannenden Inhalten).

Senden Sie mir gerne bis 31.08.2020 ein Foto von Personen oder Vereinen mit dem Slogan „Engagement macht stark“ zu. Hier können Sie sich auch vorgefertigte Drucke herunterladen: https://www.engagement-macht-stark.de/fotoaktion/ und schon Inspirationen für Ihr Foto erhalten. Alle die Lust haben, können dabei mitmachen! Gerne können Sie eine Kurzbeschreibung zur Person/zum Verein beifügen, die wir dem Foto dann auch bei Veröffentlichung anfügen.

Bitte formulieren Sie bei Einsendung eines Fotos auch Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung zu (Facebook). Ich würde mich über viele Fotos sehr freuen – aufgrund von Corona sind natürlich auch zusammengestellte Fotocollagen herzlichst willkommen.

Verteilen Sie auch gerne die E-Mail, um möglichst viele Vereine und Personen erreichen zu können. Je vielfältiger desto besser!

Neues Waffenrecht – Änderungen nach dem 3. WaffRÄndG zum 01.09.2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

am 25.08.2020 wurde von der Landesjägerschaft eine Information zur Änderung des Waffengesetzes verschickt.

Der Landkreis Gifhorn informiert zu Punkt 4 (Thema ID Nummern):

 

Seit 2018 drucken wir die Erlaubnis ID und die Personen ID schon in die Waffenbesitzkarten ein. Für die Waffen- und Waffenteil ID ist dieses leider nicht möglich. Diese Nummern können nur separat in Form einer Karteikarte auf A4 ausgehändigt werden.

Benötigt werden die ID Nummer nur bei Verkäufen und bei längerfristiger Abgabe zur Reparatur/Montage an Händler oder Büchsenmacher. In dieses Fällen wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde.

Für Käufe und Verkäufe unter Privatpersonen werden die ID Nummern grundsätzlich nicht benötigt.

anbei ein PDF zu den Änderungen Neues Waffenrecht.

PDF_Neues_Waffenrecht